Rezeptbehandlung:
Ihr
Arzt verordnet das entsprechende Heilmittel. Dabei bestimmt er auch
Frequenz und Anzahl der durchzuführenden Behandlungen. In der Regel muss
ein Rezept innerhalb von 14 Tagen (Verordnungen der Berufsgenopssenschaften innerhalb 7 Tagen) begonnen sein.
Bei Privatrezepten gibt es keine Fristvorgaben.
Gemäß unseren Rahmenverträgen mit den gesetzl. Krankenkassen werden die Kosten für die Behandlungen von diesen übernommen. Auf den Patienten entfällt jedoch ein Eigenanteil von 10 € Rezeptgebühr und 10 % der Behandlungskosten, sofern keine diesbzgl. Befreiung vorliegt.
Privatpatienten rechnen direkt mit der Praxis ab. Der Patient reicht die Rechnung gfls. bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Bitte informieren Sie sich bei Behandlungsbeginn, wie viel Ihre privaten Krankenversicherung für die einzelnen Behandlugen bezahlt, um vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein.
Beihilfeberechtigte Privatpatienten sollten sich gfls. auch bei ihrer privaten Zusatzkrankenversicherung vor Behandlungsbeginn informieren, welche Kosten übernommen werden. Die Beihilfestellen geben vor, dass es sich bei den Vergütungen nur um einen Kostenzuschuss, nicht aber um eine volle Kostenübernahme handelt.
Preisauszug Selbstzahler/Privatpatienten:
Behandlungszeiten sind - wie bei den gesetzlichen Kassen - inkl. der Vor- und Nachbereitungszeiten.
Krankengymnastik | 15-25 min
| 29,00 €
|
Krankengymnastik Bobath/PNF | 25-35 min
| 39,00 €
|
Manuelle Therapie | 20-25 min
| 33,00 €
|
KG-Gerät | 60 min
| 49,00 €
|
Massage | 20 min
| 20,00 €
|
man. Lymphdrainage
| 30 min
| 29,00 €
|
man. Lymphdrainage | 45 min
| 43,00 €
|
man. Lymphdrainage | 60 min
| 49,00 €
|
Boath, ZNS, Manuelle Therpie, PNF; Anstatt Krankengymnastik Namborn Ottweiler